Hinweisgebersystem
Vertrauliche Meldung von Verstößen und Missständen
Hinweisgebersystem der Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Die Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr stellt Ihnen dieses Hinweisgebersystem zur Verfügung, um ein gesetzestreues und integres Verhalten innerhalb der Verwaltung zu fördern und sicherzustellen.
Verantwortlich:
Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr
Roßberg 143 (Hotel am Roßberg)
53505 Altenahr
Ziel und Zweck
Zur Aufdeckung und Prävention von Verstößen gegen geltendes Recht oder interne Vorgaben wurde eine interne Meldestelle eingerichtet. Diese ist über das Hinweisgebersystem erreichbar und dient der strukturierten und sicheren Entgegennahme entsprechender Hinweise.
Das System steht allen Mitarbeitenden der Verwaltung sowie externen Personen (z. B. Dienstleistern oder Vertragspartnern) offen.
Persönliche Hinweisabgabe
Für die Abgabe eines Hinweises ist die Angabe Ihrer Kontaktdaten vorgesehen, damit eine rechtskonforme Bearbeitung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann.
Die Verbandsgemeinde Altenahr ist nicht dazu verpflichtet, anonyme Eingaben zu bearbeiten. Anonyme Meldungen sind zwar grundsätzlich möglich, erschweren aber die notwendigen Ermittlungen. Im Falle von anonymen Meldungen kann eine Rückmeldung nur erfolgen, wenn entsprechende Kommunikationswege von der hinweisgebenden Person ermöglicht werden. Ist dieses nicht der Fall und reichen die anonym eingereichten Hinweise nicht aus, die Ermittlungen zu vertiefen, erfolgt keine weitere Bearbeitung der Meldung.
Vertrauliche Behandlung
• Der Hinweis wird ausschließlich von den zuständigen Mitarbeitenden der internen Meldestelle bearbeitet.
• Alle eingehenden Informationen werden streng vertraulich behandelt.
• Unbefugte Personen haben keinen Zugriff auf Ihre Meldung oder Ihre personenbezogenen Daten.
Ablauf und Kommunikation
• Nach der Einreichung eines Hinweises erhalten Sie Zugangsdaten zu einem persönlichen, geschützten Login-Bereich.
• Über diesen Bereich können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises verfolgen sowie Rückfragen beantworten oder zusätzliche Informationen übermitteln.
• Sie erhalten nach Eingang des Hinweises eine elektronische Eingangsbestätigung.
• Innerhalb von drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung über geplante oder bereits umgesetzte Maßnahmen sowie deren Begründung.
Hinweise zur verantwortungsvollen Nutzung
Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Wissentlich falsche Behauptungen oder unwahre Informationen können straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihre Angabe bitte als Vermutung oder Fremdaussage.
Kein Ersatz für allgemeine Anliegen
Dieses System dient ausschließlich zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder Verhaltensstandards. Für allgemeine Anfragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die bekannten Kontaktstellen der Verbandsgemeindeverwaltung.
Datenschutz
Ausführliche Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen zum Hinweisgebersystem.