Hinweisgebersystem
Vertrauliche Meldung von Verstößen und Missständen
Meldestelle für Compliance Verstöße (sog. Whistleblower Meldung)
Gemäß den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (EU-Whistleblower-Richtlinie) hat Ihre Organisation uns als interne Meldestelle beauftragt. Diese dient der Aufklärung und Prävention von Verstößen.
Auf dieser sicheren Hinweisgeberseite können Sie einen neuen Hinweis abgeben oder sich in bestehende Hinweise einloggen, um unsere Rückmeldungen einzusehen oder die Kommunikation wieder aufzunehmen.
Alternativ können Sie die kostenfreie Rufnummer 0800 0346465 nutzen.
Im Folgenden erhalten Sie wichtige Hinweise zur Nutzung unseres Hinweisgebersystems:
- Alle Mitarbeitenden sowie Geschäftspartner (Kunden und Lieferanten) sind berechtigt, Meldungen (Hinweise) abzugeben.
- Ihre Identität wird grundsätzlich nicht ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung gegenüber anderen Personen als dem jeweiligen Hinweisbearbeiter und den gegebenenfalls zu beteiligenden zuständigen Abteilungen und Stellen offengelegt (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Ermittlungen oder in Gerichtsverfahren gelten).
- Nur der Hinweisbearbeiter erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrem Hinweis und begleitet die weiteren wesentlichen Schritte der Aufklärung. Unbefugte Mitarbeitende haben keinen Zugang zu Ihrem Hinweis. Alle Informationen aus Ihrem Hinweis werden streng vertraulich behandelt.
- Wenn Sie einen Hinweis abgeben, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises in Ihrem Login-Bereich einsehen. Über diesen Login-Bereich hat der Hinweisbearbeiter auch die Möglichkeit, Sie bei Rückfragen vertraulich zu kontaktieren. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Die dafür notwendigen Login-Daten erhalten Sie nach der Einreichung Ihres Hinweises. Diese Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden automatisch generiert. Bitte merken Sie sich diese Zugangsdaten.
- Das Hinweisgebersystem dient der Entgegennahme von Hinweisen auf Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und die Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu Dienstleistungen, Produkten oder Gewährleistungen wenden Sie sich bitte direkt an die allgemeine Kontaktadresse der jeweiligen Organisation.
- Bitte geben Sie nur Hinweise, wenn Sie sicher sind, dass die mitgeteilten Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Wissentlich wahrheitswidrige Behauptungen oder unwahre Tatsachen sind zu unterlassen, da sich der Hinweisgeber hierdurch unter Umständen strafbar machen kann. Im Zweifelsfall kennzeichnen Sie Ihren Hinweis als Vermutung oder Äußerung eines Dritten.
- Nach Eingang Ihres Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Login-Bereich. Danach erhalten Sie innerhalb von maximal drei Monaten nach Eingang des Hinweises eine Rückmeldung des Hinweisbearbeiters über die geplanten oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe für diese Folgemaßnahmen (z. B. interne Untersuchungen oder Ermittlungen). Über Ihre E-Mail-Adresse werden Sie über jeden aktuellen Bearbeitungsstand informiert.
Bitte beachten Sie auch unser Impressum und die Datenschutzhinweise zu diesem Portal.
Geschützt nach HinSchG
Hinweisgeber sind gesetzlich vor Benachteiligungen geschützt. Vergeltungsmaßnahmen sind verboten.
Vertraulich & sicher
Alle Meldungen werden verschlüsselt übertragen und vertraulich behandelt.